Titulierte Forderung
Selbstverständlich können Sie uns auch mit Ihren bereits titulierten Forderungen beauftragen. Hierfür benötigen wir den Vollstreckungsbescheid bzw. die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils (Titels) im Original.
Sollten bereits Vollstreckungsversuche unternommen worden sein, benötigen wir außerdem die Kostenbelege im Original.
Die meisten Erfolge erzielen wir mit Forderungen, die schon länger nicht mehr "angefasst" wurden.
Wir berechnen für den Auftrag vorab eine einmalige Pauschalgebühr und im Negativfall nur die entstandenen Barauslagen (Auskunftskosten, Gerichtsvollzieherkosten und Gerichtskosten pp).
Kostenpflichtige Maßnahmen werden natürlich vorher mit Ihnen abgesprochen. So kennen Sie Ihr Kostenrisiko und behalten den Überblick!
Durch unsere Zusammenarbeit mit der SCHUFA und anderen Auskunfteien können wir bereits vor der Zwangsvollstreckung den Schuldner besser einschätzen und so Ihr Kostenrisiko minimieren.
Selbstverständlich haben Sie das letzte Wort, ob Sie eine Zwangsvollstreckung wünschen.
Durch unsere spätere erfolgsabhängige Bezahlung können Sie sicher sein, dass wir ein genauso großes Interesse haben, Ihre Forderung zu realisieren.
Bei unserer Beauftragung recherchieren wir bereits den Schuldner ab und leiten zunächst unseren normalen Inkassoablauf inkl. Telefoninkasso ein.
Wenn Ihr Schuldner auf unsere Mahnschreiben und unseren telefonischen Kontakt keine Zahlung leistet oder keine Reaktion zeigt, informieren wir uns über die finanziellen Verhältnisse und prüfen Vollstreckungsmöglichkeiten.
Sollten Sie keine Zwangsvollstreckung wünschen oder sich eine Zwangsvollstreckung nicht lohnen, weil bereits harte Negativdaten wie z. B. eine Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid bzw. Eidesstattliche Versicherung) vorliegen, dann übernehmen wir die Akte in unser Inkassoüberwachungsverfahren.
Hier wird Ihr Schuldner regelmäßig kontaktiert und überwacht.